Einvernehmliche Scheidung: Ablauf, Voraussetzungen & Kosten

Eine einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Form der Ehescheidung. Der Beitrag erklärt Voraussetzungen wie das Trennungsjahr, den Ablauf vor Gericht sowie die Kosten und zeigt, wie die Kanzlei von Schoen dabei unterstützt.

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Das Wichtigste im Überblick

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten die Auflösung der Ehe gemeinsam beantragen oder zumindest einer dem Antrag des anderen nicht widerspricht. Im deutschen Familienrecht spricht man von einer „unstreitigen Scheidung“. Sie ist die häufigste und ressourcenschonendste Form der Ehescheidung.

Im Unterschied zur streitigen Scheidung müssen bei der einvernehmlichen Scheidung keine Folgesachen vor Gericht geklärt werden. Das Verfahren ist daher deutlich schneller und kostengünstiger.

Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung

1. Trennungsjahr

Nach § 1565 BGB muss die Ehe gescheitert sein. Das Gesetz vermutet dies unwiderlegbar, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig aufgegeben haben – eine räumliche Trennung ist dabei nicht zwingend erforderlich, solange „getrennt innerhalb der Wohnung“ nachvollziehbar gelebt wird.

2. Einigkeit über die Scheidungsfolgen

Damit das Verfahren reibungslos und kostensparend verläuft, sollten sich beide Parteien vorab über die wesentlichen Scheidungsfolgen einigen:

  • Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Kindesunterhalt
  • Aufteilung des Hausrats und der Immobilie
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
  • Aufteilung von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)

Diese Einigung kann in einer notariell beurkundeten oder gerichtlich protokollierten Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.

3. Anwaltliche Vertretung

Im deutschen Scheidungsverfahren besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Mindestens einer der Ehegatten benötigt einen Rechtsanwalt. Der andere Ehegatte kann – muss aber nicht – ebenfalls anwaltlich vertreten sein. Bei gemeinsamer Antragstellung empfehlen wir jedoch beiden Parteien eine eigene rechtliche Beratung, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung Schritt für Schritt

1. Erstberatung bei der Kanzlei von Schoen: Wir klären Ihre individuelle Situation, prüfen das Vorliegen des Trennungsjahres und informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten.

2. Zusammenstellen der Unterlagen: Heiratsurkunde, Personalausweise, Geburtsurkunden der Kinder, Rentenauskünfte beider Parteien sowie ggf. Einkommensnachweise.

3. Einreichung des Scheidungsantrags: Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – ein.

4. Zustellung an den Antragsgegner: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann zustimmen oder sich eines eigenen Anwalts bedienen.

5. Durchführung des Versorgungsausgleichs: Das Gericht fordert die Rentenversicherungsträger auf, Auskünfte über die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen.

6. Mündliche Verhandlung (Scheidungstermin): Beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen. Der Richter überprüft das Scheitern der Ehe und spricht anschließend die Scheidung aus.

7. Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses: Der Beschluss wird nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig – sofern beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, auch sofort.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Die Dauer hängt vor allem von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts und dem Zeitraum ab, den die Rentenversicherungsträger für die Versorgungsausgleichsauskünfte benötigen. Eine frühzeitige und vollständige Einreichung der Unterlagen beschleunigt das Verfahren erheblich.

Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beides richtet sich nach dem Verfahrenswert, der im Wesentlichen von den Einkommensverhältnissen der Beteiligten abhängt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Folgesachen fallen nur ein Anwaltshonorar (für den antragstellenden Ehegatten) und einmalige Gerichtskosten an. Im Vergleich zur streitigen Scheidung ist dies kostengünstiger.

Ihr Vorteil: Die Kanzlei von Schoen an Ihrer Seite

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt Ihres Scheidungsverfahrens – diskret, kompetent und auf Augenhöhe. Wir beraten Sie nicht nur rechtlich, sondern helfen Ihnen auch dabei, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten, die langfristig tragfähig sind.

Jetzt Kontakt aufnehmen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und lassen Sie sich von uns beraten. Kanzlei von Schoen

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