Rechtsänwältin C. von Schoen
Adresse:
Kirchstr. 23
23795 Bad Segeberg
Über mich
Ich absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Bremen, Barcelona und Hamburg.
Im Anschluss an das juristische Staatsexamen und den Abschluss als Bachelor of Law in Hamburg lebte ich während Auslandsaufenthalten unter anderem in den USA und in Ostasien.
Im Zuge des Rechtsreferendariats war ich am Landgericht Lübeck tätig und erhielt nach dem erfolgreich abgelegten Staatsexamen in Hamburg im Jahr 2009 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Nachdem ich zunächst in Babenhausen / Hessen tätig war, stehe ich meinen Mandanten seit September 2014 in Bad Segeberg mit Rat und Tat zur Seite.
Willkommen in meiner Kanzlei
Benötigen Sie kompetente Unterstützung in einer strafrechtlichen Angelegenheit? Haben Sie ein Fahrverbot oder einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen erfolgreich dagegen vorgehen? Oder bedürfen Sie rechtlichem Beistand in anderen Angelegenheiten?
- Allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Vertretung der Nebenklage
Schwerpunkte
Spezialgebiete
Schon von Beginn meiner juristischen Tätigkeit an, habe ich mich auf das Strafrecht konzentriert und stehe meinen Mandanten in Frage- und Problemstellungen aus allen strafrechtlichen Bereichen zur Seite.
Neben dem allgemeinen Strafrecht umfasst meine Leistungen unter anderem auch alle Belange aus dem Betäubungsmittelstrafrecht sowie Kapital- und Sexualdelikte wie etwa sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung.
Außerdem übernehme ich auch Mandate aus dem Verkehrsrecht, insbesondere aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder droht Ihnen ein Fahrverbot? Ich berate Sie im Fahrerlaubnisrecht, etwa zu Fragen rund um die MPU oder für den Fall, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
Vertretung der Nebenklage
Abgesehen von der Vertretung von Beschuldigten/Angeklagten biete ich meine Erfahrungen als Strafverteidigerin auch besonders Opfern der genannten Straftaten als Vertreterin der Nebenklage an.
In vielen Strafrechtsangelegenheiten besteht für das Opfer der Tat die Möglichkeit, als Nebenkläger/in im Verfahren aufzutreten. In der Regel wird Opfern von Verbrechen und schweren Vergehen auf Antrag ein Anwalt für die Vertretung der Nebenklage beigeordnet.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.
Behördenkorrespondenz
Ich behersche Englisch und Spanisch als Korrespondenz-Sprachen und stehe Ihnen gerne auch als Anwältin zur Verfügung, wenn Sie entweder in diesen Sprachen nicht sicher korrespondieren können, oder aber als Englisch-/Spanisch-sprachiger Mitbürger Verständnisprobleme im Deutschen, insbesondere Behörden-Deutsch, haben sollten.
Haben Sie noch Fragen oder sind Sie nicht sicher, in welches Rechtsgebiet Ihr individuelles Anliegen einzuordnen ist?
Zögern Sie nicht einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Oftmals ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung ausschlaggebend, um Fristen sicher zu wahren und den weiteren Verlauf eines Falles positiv zu beeinflussen.