Verkehrsstraftat in Schleswig-Holstein? Ich verteidige Sie

Verkehrs­strafrecht Anwalt Schleswig-Holstein

Erfahrene Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht und mehr mit über 15 Jahren Praxis

Sie brauchen einen Anwalt?

Sie werden einer Verkehrsstraftat in Schleswig-Holstein beschuldigt? Ob Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder andere Verkehrsstrafsachen – als erfahrener Strafverteidiger mit über 15 Jahren Praxis verteidige ich Sie vor den Gerichten in ganz Schleswig-Holstein.

Die Folgen von Verkehrsstraftaten sind gravierend: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Eintrag ins Führungszeugnis. Schnelles Handeln ist gefragt. Ich verteidige Sie in allen Phasen des Verfahrens und setze alles daran, die Folgen zu minimieren.

Durch digitale Beratungsmöglichkeiten können Sie meine Dienste auch aus Hamburg, Kiel, Lübeck oder anderen Teilen Schleswig-Holsteins in Anspruch nehmen.

Meine Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten und Drogenfahrten

Trunkenheitsfahrten und Drogenfahrten sind Straftaten mit schwerwiegenden Folgen. Ich prüfe die Blutproben und Atemalkoholtests auf Fehler, hinterfrage die Fahruntüchtigkeit und verteidige Sie entschlossen. Mein Ziel: Minimierung von Strafe und Führerscheinentzug.

Fahrerflucht-Vorwürfe können weitreichende Folgen haben. Ich prüfe, ob überhaupt ein Unfall vorlag, ob Sie ihn bemerken konnten und ob nachträgliches Stellen die Strafe mildern kann. Durch fundierte Verteidigung erreiche ich oft günstige Ergebnisse.

Bei Vorwürfen wie Straßenrennen, Nötigung im Straßenverkehr oder anderen gefährlichen Eingriffen verteidige ich Sie umfassend. Ich prüfe die Beweislage, befrage Zeugen kritisch und kämpfe für das bestmögliche Ergebnis.

Ich begleite Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – von der Polizeivorladung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Als Ihr Verteidiger achte ich darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Ich vertrete Sie vor allen Gerichten in Schleswig-Holstein: Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Bad Segeberg und anderen Standorten. Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich die Arbeitsweise der Gerichte.

Viele Dinge können wir telefonisch oder per Videokonferenz klären. Zur Hauptverhandlung vertrete ich Sie persönlich vor Ort. So können Sie meine Dienste auch aus größerer Entfernung in Anspruch nehmen.

Der Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen sofort nach dem Vorfall Kontakt auf. Ich höre mir Ihre Situation an und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung – telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich.

Lösungsentwicklung

Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie, beantrage Akteneinsicht und prüfe die Beweislage. Sie erfahren, welche Schritte wir unternehmen und welche Chancen bestehen.

Umsetzung

Ich übernehme die komplette Verteidigung und halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Verkehrsstrafrecht habe ich zahlreiche Mandanten in ganz Schleswig-Holstein erfolgreich verteidigt. Ich biete flexible Beratungsformen und persönliche Vertretung vor Gericht.

Ihre Vorteile

Landesweite Vertretung in Schleswig-Holstein, über 15 Jahre Erfahrung, flexible Beratungsformen (persönlich, telefonisch, digital), schnelle Reaktion bei eiligen Angelegenheiten.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin | Verkehrsstrafrecht, Strafrecht

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Erfolgsgeschichten

Strafmilderung in einem Verkehrsstrafrechtsfalle

Durch intensive Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und überzeugende Darlegung der persönlichen Umstände konnte ich eine deutliche Strafmilderung erreichen. Die Sperrfrist wurde auf das Minimum reduziert.

Durch Herausarbeitung widersprüchlicher Zeugenaussagen und fundierte Verteidigung erreichte ich einen Freispruch für meinen Mandanten.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Betreuen Sie Mandanten in ganz Schleswig-Holstein?

Ja, ich vertrete Mandanten in ganz Schleswig-Holstein. Durch Videokonferenz ist eine flexible Zusammenarbeit möglich.

Vieles können wir digital klären. Zur Hauptverhandlung vertrete ich Sie vor Ort am jeweiligen Gericht.

Je nach Tat: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Eintrag ins Führungszeugnis. Die Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Oft ist es ratsam, vom Schweigrecht Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie aussagen.

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Im Erstgespräch informiere ich Sie transparent.

Per Telefon unter +49 (0)4551 – 8903100 oder per E-Mail unter ra@kanzlei-vonschoen.com.

Ja, Videokonferenz ist möglich und ermöglicht flexible Beratung.

Über 15 Jahre Erfahrung in Schleswig-Holstein, landesweite Vertretung, flexible Beratung, entschlossene Verteidigung.