Einfühlsame und lösungsorientierte Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung mit über 15 Jahren Erfahrung
Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Suchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der Sie durch diesen emotional belastenden Prozess begleitet? Als Scheidungsanwalt in Bad Segeberg unterstütze ich Sie einfühlsam und lösungsorientiert – sei es bei einer einvernehmlichen Scheidung oder in streitigen Verfahren.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht sorge ich für eine faire Regelung Ihrer Angelegenheiten. Meine Arbeitsweise: sachlich, persönlich und ehrlich. Ich höre genau zu, verstehe Ihre Situation und entwickle gemeinsam mit Ihnen einen Weg nach vorn.
Sie erreichen mich direkt – keine Warteschleifen, keine unpersönliche Kommunikation. Als Einzelkanzlei biete ich Ihnen „Boutique-Beratung“ mit kurzem Weg zu mir und schneller Bearbeitung. Durch meine Kenntnis der Gerichte in Bad Segeberg und professionelle Verhandlungsführung erreiche ich oft gute Ergebnisse für meine Mandanten.
Wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind, dass die Ehe gescheitert ist, und die wesentlichen Folgen bereits geklärt haben, ist eine einvernehmliche Scheidung der schnellste und kostengünstigste Weg. In einem solchen Verfahren reicht es, wenn ein Anwalt die Scheidung einreicht – der andere Partner muss der Scheidung lediglich zustimmen. Ich übernehme die Antragstellung, kümmere mich um alle Formalitäten und begleite Sie zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht Bad Segeberg. Durch meine langjährige Erfahrung läuft das Verfahren reibungslos und zügig ab. Ich erkläre Ihnen alle Schritte transparent und beantworte Ihre Fragen – so behalten Sie die Kontrolle über den Prozess.
Wenn Sie und Ihr Partner sich über wichtige Fragen nicht einigen können – etwa über Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht – wird das Scheidungsverfahren streitig. In solchen Fällen ist eine kompetente anwaltliche Vertretung besonders wichtig. Ich verteidige Ihre Interessen entschieden und setze mich für faire Lösungen ein. Gleichzeitig versuche ich, wo immer möglich, Eskalationen zu vermeiden und einvernehmliche Regelungen zu erarbeiten – denn das ist oft im Interesse aller Beteiligten, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Ich bereite alle Gerichtstermine gründlich vor und vertrete Sie persönlich vor dem Familiengericht.
Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle wichtigen Punkte außergerichtlich: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht. Eine solche Vereinbarung bietet Rechtssicherheit und kann das Scheidungsverfahren erheblich vereinfachen und beschleunigen. Ich berate Sie zu allen relevanten Punkten, erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine faire Regelung und setze die Vereinbarung rechtssicher auf. Durch eine notarielle Beurkundung wird die Vereinbarung vollstreckbar – Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Ihr Partner sich später nicht daran hält.
Unterhalt ist oft einer der konfliktreichsten Punkte bei Trennung und Scheidung. Es gibt verschiedene Unterhaltsarten: Trennungsunterhalt während der Trennungszeit, nachehelichen Ehegattenunterhalt nach der Scheidung und Kindesunterhalt für minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder. Ich berechne Ihre Unterhaltsansprüche oder Unterhaltspflichten genau, unter Berücksichtigung aller Einkünfte und Abzüge. Ob es darum geht, Unterhaltsansprüche durchzusetzen oder sich gegen überhöhte Forderungen zu wehren – ich verteidige Ihre Interessen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung. Bei Bedarf vertrete ich Sie auch in Unterhaltsverfahren vor Gericht.
Während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen muss bei der Scheidung fair aufgeteilt werden. Der Zugewinnausgleich regelt, dass derjenige Partner, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch erhält. Die Berechnung ist oft komplex, insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Rentenanwartschaften im Spiel sind. Ich ermittle den Zugewinn beider Partner, prüfe alle Vermögenswerte und setze Ihre Ansprüche durch. Auch bei der Aufteilung von Hausrat und anderen Gegenständen berate ich Sie und finde praktikable Lösungen.
Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht Bad Segeberg ist für viele Menschen emotional belastend. Ich bereite Sie gründlich auf den Termin vor, erkläre Ihnen den Ablauf und begleite Sie persönlich. Vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen und sorge dafür, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden. Durch meine Kenntnis der lokalen Gerichte und mein professionelles Auftreten läuft der Termin in der Regel reibungslos ab. Sie können sich darauf verlassen, dass ich an Ihrer Seite bin und Sie kompetent vertrete.
Sie nehmen Kontakt mit mir auf – per Telefon oder E-Mail. In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihre Situation. Ich höre genau zu und stelle gezielte Fragen, um mir ein vollständiges Bild zu machen. Anschließend erkläre ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, die Schritte im Scheidungsverfahren und was Sie erwarten können. Alles transparent und verständlich, ohne komplizierte Fachsprache. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation.
Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihr Verfahren. Geht es um eine einvernehmliche Scheidung oder müssen strittige Punkte geklärt werden? Welche Folgesachen sind zu regeln – Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht? Ich erkläre Ihnen die Optionen und bespreche mit Ihnen, welches Vorgehen in Ihrer Situation am sinnvollsten ist. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Entscheidungen, während ich Sie mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen unterstütze.
Ich übernehme die komplette rechtliche Abwicklung – von der Antragstellung beim Gericht über die Korrespondenz mit dem Ehepartner oder dessen Anwalt bis zur Vertretung im Gerichtstermin. Sie müssen sich um die rechtlichen Details nicht kümmern. Ich halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden und informiere Sie über jeden wichtigen Schritt. Mein Ziel: eine faire Regelung, mit der Sie den nächsten Lebensabschnitt beginnen können.
Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009 und ist in Bad Segeberg ansässig. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht habe ich zahlreiche Scheidungsverfahren erfolgreich begleitet – sowohl einvernehmliche als auch streitige Fälle. Ich kenne die Arbeitsweise des Familiengerichts Bad Segeberg und habe durch professionelles Auftreten und fundierte Rechtskenntnis gute Kontakte aufgebaut.
Als Einzelkanzlei biete ich Ihnen persönliche Beratung ohne Umwege. Sie haben direkten Kontakt zu mir, keine Warteschleifen, keine unpersönliche Kommunikation über Assistenzen. Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Meine Arbeitsweise ist einfühlsam und gleichzeitig sachlich – ich verstehe, dass eine Scheidung emotional belastend ist, und begleite Sie mit Verständnis und klarer Orientierung.
Die Anreise zur Kanzlei in Bad Segeberg ist unkompliziert – die Stadt liegt verkehrsgünstig an der A21 und ist aus Hamburg, Lübeck, Kiel und Neumünster gut erreichbar. Falls ein persönlicher Termin vor Ort nicht möglich ist, biete ich auch Beratung per Videokonferenz an, sodass Sie meine Dienste auch aus der weiteren Umgebung in Anspruch nehmen können.
Ein Scheidungsverfahren ist nicht nur rechtlich komplex, sondern auch emotional herausfordernd. Deshalb ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der Erfahrung und Einfühlungsvermögen mitbringt. Durch meine über 15-jährige Tätigkeit im Familienrecht kenne ich die typischen Probleme und Fallstricke und weiß, wie man sie vermeidet.
Ein weiterer Vorteil: Ich arbeite lösungsorientiert. Während ich Ihre Rechte entschieden verteidige, versuche ich wo immer möglich, einvernehmliche Lösungen zu finden – das spart Zeit, Kosten und Nerven. Durch meine Kenntnis der regionalen Gerichte weiß ich, welche Argumente überzeugen und wie Verfahren typischerweise ablaufen. Das gibt Ihnen Sicherheit und Planbarkeit in einer oft unsicheren Zeit.
Rechtsanwältin | Familienrecht, Scheidungsrecht
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ein Mandantenpaar wollte sich einvernehmlich scheiden lassen, war sich aber über einzelne Unterhaltsfragen nicht ganz einig. Durch klärende Gespräche und transparente Berechnungen konnte ich beiden Seiten die rechtliche Lage verständlich machen. Wir erarbeiteten eine faire Lösung, die beide akzeptieren konnten. Das Scheidungsverfahren verlief zügig und reibungslos, und beide konnten den nächsten Lebensabschnitt beginnen.
Eine Mandantin hatte nach der Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt, ihr Ehemann verweigerte jedoch die Zahlung und gab ein zu niedriges Einkommen an. Durch gründliche Ermittlungen und Anforderung von Einkommensnachweisen konnte ich das tatsächliche Einkommen nachweisen. Vor Gericht setzte ich die korrekten Unterhaltsansprüche durch – die Mandantin erhielt den ihr zustehenden Unterhalt rückwirkend und laufend.
Das hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne strittige Folgesachen dauert es in der Regel 6-12 Monate ab Antragstellung. Streitige Verfahren können länger dauern, insbesondere wenn Unterhalts- oder Vermögensfragen zu klären sind.
In der Regel müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Das Trennungsjahr dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich sein.
Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn ein Partner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner kann der Scheidung dann zustimmen. Bei streitigen Scheidungen oder wenn Folgesachen zu regeln sind, ist es oft ratsam, dass beide Partner anwaltlich vertreten sind.
Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen und Vermögen der Eheleute abhängt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten deutlich niedriger als bei streitigen Verfahren. In einem Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.
Das hängt davon ab, wem das Haus gehört und wie die Vermögensaufteilung geregelt wird. Gehört das Haus beiden Ehepartnern, kann es verkauft oder von einem Partner übernommen werden, wobei der andere Partner ausgezahlt wird. Ich berate Sie zu den verschiedenen Optionen und finde eine faire Lösung.
Das hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen beider Partner, Betreuung von Kindern, Dauer der Ehe, Erwerbstätigkeit. Ich berechne für Sie genau, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche oder Unterhaltspflichten bestehen.
Nein, in Deutschland besteht Anwaltszwang für Scheidungen. Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein, der den Scheidungsantrag beim Gericht stellt. Dies dient dem Schutz beider Partner und stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden.
Das Sorgerecht bleibt in der Regel bei beiden Elternteilen (gemeinsames Sorgerecht), es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe für eine andere Regelung. Der Aufenthalt der Kinder und das Umgangsrecht des anderen Elternteils werden entweder einvernehmlich geregelt oder im Gerichtsverfahren festgelegt. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um Sorgerecht und Umgangsrecht.
Ja, wenn ein persönlicher Termin nicht möglich ist, berate ich Sie gerne per Videokonferenz. So können Sie meine Dienste auch in Anspruch nehmen, wenn Sie weiter entfernt wohnen oder die Anreise schwierig ist.
Kanzlei von Schoen
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
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