Einvernehmliche Scheidung in Bad Segeberg – schnell, fair und kostengünstig

Anwalt einvernehmliche Scheidung Bad Segeberg

Professionelle Begleitung durch einvernehmliche Scheidungen mit über 15 Jahren Erfahrung

Sie brauchen einen Anwalt?

Sie und Ihr Partner sind sich einig, dass die Ehe gescheitert ist, und möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Eine einvernehmliche Scheidung ist der schnellste, unkomplizierteste und kostengünstigste Weg.

Als erfahrener Anwalt mit über 15 Jahren Praxis im Familienrecht begleite ich Sie durch diesen Prozess in Bad Segeberg. Der große Vorteil: Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn ein Anwalt die Scheidung einreicht – der andere Partner muss lediglich zustimmen. Das spart Zeit und Kosten.

Ich übernehme die komplette rechtliche Abwicklung, kümmere mich um alle Formalitäten und sorge dafür, dass das Verfahren reibungslos und zügig abläuft. Meine Arbeitsweise: sachlich, einfühlsam und lösungsorientiert. Sie erreichen mich persönlich, ohne Warteschleifen.

Meine Leistungen bei Scheidungen

Beratung zu einvernehmlichen Scheidungsverfahren

In einem Erstgespräch erkläre ich Ihnen, wie eine einvernehmliche Scheidung abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten entstehen. Wichtig ist, dass Sie und Ihr Partner sich über die wesentlichen Punkte einig sind: Unterhalt, Vermögensaufteilung, bei Kindern auch Sorgerecht und Umgang. Wenn diese Punkte geklärt sind, kann die Scheidung zügig durchgeführt werden.

Eine Scheidung setzt voraus, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. „Getrennt leben“ bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht – entweder durch Auszug eines Partners oder durch getrennte Haushaltsführung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Ich prüfe, ob das Trennungsjahr erfüllt ist, und berate Sie, falls noch Fragen dazu bestehen.

Ich erstelle den Scheidungsantrag und reiche ihn beim zuständigen Familiengericht Bad Segeberg ein. Der Antrag enthält alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Ehe, dem Trennungszeitpunkt und den Folgesachen. Nach Einreichung wird das Gericht tätig und setzt einen Scheidungstermin an. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6-12 Monate.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle wichtigen Punkte außergerichtlich: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, bei Kindern auch Sorgerecht und Umgangsrecht. Eine solche Vereinbarung bietet Rechtssicherheit und vereinfacht das Scheidungsverfahren erheblich. Ich berate Sie zu allen Punkten, erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine faire Regelung und setze die Vereinbarung rechtssicher auf. Durch notarielle Beurkundung wird sie vollstreckbar.

Auch bei einvernehmlichen Scheidungen müssen Unterhalt und Zugewinnausgleich korrekt berechnet werden, damit beide Partner wissen, woran sie sind. Ich berechne für Sie die Unterhaltsansprüche (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt) sowie den Zugewinnausgleich. So haben Sie Klarheit und können fundierte Entscheidungen treffen.

Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht Bad Segeberg ist für viele emotional belastend. Ich begleite Sie persönlich zu diesem Termin, bereite Sie gründlich vor und erkläre Ihnen den Ablauf. Vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen und sorge dafür, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden. Bei einvernehmlichen Scheidungen verläuft der Termin in der Regel kurz und reibungslos.

Falls noch Folgesachen zu regeln sind – etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht – unterstütze ich Sie dabei. Mein Ziel ist immer, einvernehmliche Lösungen zu finden, die für beide Partner fair und praktikabel sind. Das spart Zeit, Kosten und Nerven.

Der Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen Kontakt mit mir auf und schildern mir Ihre Situation. Ich erkläre Ihnen, wie eine einvernehmliche Scheidung abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten entstehen. Wir besprechen, ob noch Folgesachen zu klären sind.

Lösungsentwicklung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstelle ich den Scheidungsantrag. Falls noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung erforderlich ist, erarbeite ich diese mit Ihnen. Ich berechne Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich, damit Sie Klarheit haben.

Umsetzung

Ich reiche den Scheidungsantrag beim Familiengericht Bad Segeberg ein und begleite Sie durch das gesamte Verfahren. Sie werden regelmäßig über den Stand informiert. Zum Scheidungstermin begleite ich Sie persönlich. Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie geschieden und können den nächsten Lebensabschnitt beginnen.

Meine Kanzlei

Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009 in Bad Segeberg. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht habe ich zahlreiche einvernehmliche Scheidungen erfolgreich begleitet. Ich kenne die Arbeitsweise des Familiengerichts Bad Segeberg und weiß, wie ich das Verfahren effizient und zügig gestalten kann. Als Einzelkanzlei biete ich persönliche Betreuung, direkten Kontakt und faire Beratung.

Ihre Vorteile

Eine einvernehmliche Scheidung ist der beste Weg, wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind. Sie sparen Zeit, Kosten und emotionale Belastungen. Durch meine langjährige Erfahrung kann ich das Verfahren reibungslos und effizient gestalten. Meine Kenntnis des Familiengerichts Bad Segeberg sorgt für zügige Bearbeitung.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin | Familienrecht, Scheidungsrecht

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Erfolgsgeschichten

Zügige einvernehmliche Scheidung binnen 6 Monaten

Ein Paar war sich einig über alle wesentlichen Punkte und wollte sich möglichst schnell scheiden lassen. Ich erstellte eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung, reichte den Scheidungsantrag ein und begleitete beide zum Scheidungstermin. Das Verfahren war binnen 6 Monaten abgeschlossen – beide konnten den nächsten Lebensabschnitt beginnen.

Ein anderes Paar war sich über einzelne Unterhaltsfragen zunächst uneinig. Durch klärende Gespräche und transparente Berechnungen konnte ich beiden Seiten die rechtliche Lage verständlich machen. Wir erarbeiteten eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide akzeptieren konnten. Das Scheidungsverfahren verlief reibungslos.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Partner der Scheidung zustimmen und sich über die wesentlichen Folgen einig sind. Es reicht dann, wenn ein Anwalt die Scheidung einreicht.

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn ein Partner einen Anwalt beauftragt. Der andere Partner kann der Scheidung zustimmen. Das spart Kosten.

In der Regel 6-12 Monate ab Antragstellung, abhängig von der Auslastung des Gerichts. Bei guter Vorbereitung und klaren Verhältnissen oft schneller.

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert (Einkommen und Vermögen). Im Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.

Ja, in der Regel müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch früher möglich sein.

Eine Vereinbarung, die alle wichtigen Punkte regelt: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, bei Kindern auch Sorgerecht und Umgangsrecht. Sie bietet Rechtssicherheit und vereinfacht das Scheidungsverfahren.

Ja, bei einvernehmlichen Scheidungen müssen beide Partner (oder zumindest der Antragsteller) vor Gericht erscheinen. Der Termin dauert meist nur 10-15 Minuten.

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel bestehen. Aufenthalt und Umgangsrecht sollten einvernehmlich geregelt werden – ich unterstütze Sie dabei.

Über 15 Jahre Erfahrung im Familienrecht, persönliche Betreuung, lösungsorientierter Ansatz und Kenntnis des Familiengerichts Bad Segeberg.