Als Opfer einer Straftat? Ich verteide Ihre Rechte als Nebenkläger

Anwalt Nebenklage Bad Segeberg

Erfahrene Vertretung in Nebenklage-Verfahren mit über 15 Jahren Praxis im Strafrecht

Sie brauchen einen Anwalt?

Sie sind Opfer einer Straftat geworden und das Strafverfahren gegen den Täter läuft bereits? Als Nebenkläger haben Sie das Recht, sich dem Strafverfahren anzuschließen und Ihre Interessen aktiv zu vertreten. Die Nebenklage ermöglicht es Ihnen, nicht nur als Zeuge aufzutreten, sondern als Verfahrensbeteiligte mit eigenen Rechten – etwa bei Körperverletzungen, Sexualdelikten, Beleidigungen oder anderen Straftaten.

Als erfahrener Anwalt mit über 15 Jahren Praxis im Strafrecht begleite ich Sie durch das Nebenklageverfahren in Bad Segeberg und ganz Schleswig-Holstein. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden, unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und stehe Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite.

Meine Leistungen bei Nebenklagen

Prüfung der Nebenklage-Berechtigung

Nicht in jedem Strafverfahren ist eine Nebenklage möglich. Sie können Nebenkläger werden bei bestimmten Straftaten wie vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten, Sexualdelikten, Beleidigungsdelikten, Stalking, Nötigung, Raub, versuchtem Mord oder Totschlag und anderen schwerwiegenden Taten. Ich prüfe, ob Sie in Ihrem Fall zur Nebenklage berechtigt sind und berate Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Ich melde Sie als Nebenkläger beim zuständigen Gericht an. Dadurch erhalten Sie umfassende Verfahrensrechte: Akteneinsicht, Anwesenheit bei Hauptverhandlungen, Stellung von Beweisanträgen, Befragung von Zeugen und Angeklagten, Recht auf Schlussvortrag. Diese Rechte nutze ich aktiv, um Ihre Interessen zu vertreten.

Als Nebenkläger-Vertreter habe ich Zugang zu den Ermittlungsakten. Ich prüfe die Beweislage, bereite Sie auf die Verhandlung vor und kläre Sie über den Stand des Verfahrens auf. So wissen Sie jederzeit, was auf Sie zukommt und wie die Chancen auf eine Verurteilung des Täters stehen.

Die Hauptverhandlung ist für Opfer oft sehr belastend – insbesondere wenn Sie dem Täter gegenübersitzen müssen. Ich begleite Sie persönlich zu allen Gerichtsterminen vor dem Amtsgericht Bad Segeberg oder anderen Gerichten in Schleswig-Holstein. Meine Anwesenheit gibt Ihnen Sicherheit und Unterstützung. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie nicht unzumutbar belastet werden.

Als Nebenkläger-Vertreter schütze ich Sie vor unzumutbaren oder unzulässigen Fragen. Wenn die Verteidigung des Angeklagten versucht, Sie unter Druck zu setzen oder Ihre Privatsphäre zu verletzen, greife ich ein. In manchen Fällen kann ich auch erwirken, dass Sie videoaufgezeichnet vernommen werden oder der Angeklagte während Ihrer Aussage den Saal verlassen muss.

Neben dem Strafverfahren haben Sie oft zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter. Diese können im Rahmen der Nebenklage geltend gemacht werden (Adhäsionsverfahren). Ich prüfe Ihre Ansprüche, beziffere sie und setze sie im Verfahren durch. So sparen Sie sich ein zusätzliches Zivilverfahren.

Wenn der Täter zahlungsunfähig ist, können Sie unter Umständen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Ich berate Sie zu diesen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Ein Strafverfahren als Opfer ist emotional sehr belastend. Ich nehme mir Zeit für Sie, erkläre Ihnen alle Schritte verständlich und stehe Ihnen als stabiler Ansprechpartner zur Seite. Bei Bedarf vermittle ich Sie auch an psychosoziale Beratungsstellen oder Opferhilfeeinrichtungen.

Der Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen Kontakt mit mir auf und schildern mir die Straftat und Ihre Situation. Ich prüfe, ob Sie zur Nebenklage berechtigt sind, und erkläre Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten. Wir besprechen das weitere Vorgehen.

Lösungsentwicklung

Ich melde Sie als Nebenkläger beim Gericht an, beantrage Akteneinsicht und prüfe die Beweislage. Gemeinsam bereiten wir die Hauptverhandlung vor. Ich kläre Sie über Ihre Schadensersatzansprüche auf und entwickle eine Strategie für deren Durchsetzung.

Umsetzung

Ich begleite Sie zu allen Gerichtsterminen, vertrete Ihre Interessen aktiv während der Hauptverhandlung und setze Ihre Schadensersatzansprüche durch. Nach Abschluss des Verfahrens unterstütze ich Sie bei der Vollstreckung der Ansprüche. Sie sind während des gesamten Verfahrens nicht allein.

Meine Kanzlei

Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009 in Bad Segeberg. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Strafrecht habe ich zahlreiche Opfer in Nebenklage-Verfahren vertreten. Ich kenne die Abläufe der Gerichte in Schleswig-Holstein und weiß, wie ich Ihre Rechte als Nebenkläger durchsetzen kann. Als Einzelkanzlei biete ich persönliche, einfühlsame Betreuung in dieser schwierigen Situation.

Ihre Vorteile

Als Opfer einer Straftat verdienen Sie Unterstützung und rechtlichen Beistand. Durch meine langjährige Erfahrung im Strafrecht kenne ich Ihre Rechte als Nebenkläger genau. Ich setze mich entschlossen für Ihre Interessen ein und sorge dafür, dass Sie im Verfahren nicht übersehen werden. Meine Kenntnis der lokalen Gerichte hilft dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin | Strafrecht, Nebenklage-Vertretung

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

Name
Datenschutz

Erfolgsgeschichten

Erfolgreiche Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen

Eine Mandantin war Opfer einer Körperverletzung geworden. Ich vertrat sie als Nebenkläger im Strafverfahren und setzte ihre Schmerzensgeldansprüche im Adhäsionsverfahren durch. Der Täter wurde verurteilt und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet – die Mandantin musste kein zusätzliches Zivilverfahren führen.

In einem anderen Fall versuchte die Verteidigung, eine Mandantin durch unangemessene Fragen zu ihrer Privatsphäre unter Druck zu setzen. Ich intervenierte sofort und erreichte, dass diese Fragen nicht zugelassen wurden. Die Mandantin konnte ihre Aussage ohne weitere Traumatisierung machen.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ermöglicht es Opfern bestimmter Straftaten, sich dem Strafverfahren gegen den Täter anzuschließen und aktiv Ihre Rechte zu vertreten.

Bei bestimmten Straftaten wie Körperverletzungen, Sexualdelikten, Beleidigungen, Stalking, Nötigung, Raub und anderen schwerwiegenden Taten. Ich prüfe dies für Sie.

Akteneinsicht, Anwesenheit bei Hauptverhandlungen, Stellung von Beweisanträgen, Befragung von Zeugen, Schlussvortrag. Durch einen Anwalt können Sie diese Rechte umfassend nutzen.

Ja, im Adhäsionsverfahren können Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das erspart Ihnen ein zusätzliches Zivilverfahren.

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Bei bestimmten Straftaten (z.B. Sexualdelikte) können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Im Erstgespräch informiere ich Sie transparent.

Als Nebenkläger haben Sie das Recht, bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein. Wenn Sie auch als Zeuge aussagen sollen, müssen Sie erscheinen. Ich begleite Sie.

In besonderen Fällen sind Schutzmaßnahmen möglich, z.B. videoaufgezeichnete Vernehmung oder Ausschluss des Angeklagten während Ihrer Aussage. Ich prüfe dies für Sie.

Das ist sehr unterschiedlich – von wenigen Monaten bis zu Jahren. Ich halte Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden.

Über 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht, einfühlsame Betreuung von Opfern, entschlossene Vertretung Ihrer Interessen und Kenntnis der lokalen Gerichte.