Strafbefehl erhalten? Ich prüfe Ihren Einspruch in Bad Segeberg

Anwalt Strafbefehl Bad Segeberg

Professionelle Prüfung und Verteidigung gegen Strafbefehle mit über 15 Jahren Erfahrung

Sie brauchen einen Anwalt?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung – Sie werden verurteilt, ohne dass ein Gericht Sie angehört hat. Die Folgen sind gravierend: Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, eventuell Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Aber: Sie haben 14 Tage Zeit für Einspruch – danach wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Als erfahrener Strafverteidiger in Bad Segeberg mit über 15 Jahren Praxis prüfe ich Ihren Strafbefehl binnen 24-48 Stunden auf rechtliche Fehler und Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Oft gibt es gute Gründe für einen Einspruch: schwache Beweislage, zu hohe Strafe, Verfahrensfehler oder Aussicht auf Einstellung oder Freispruch.

Meine Leistungen bei Strafbefehlen

Schnelle Prüfung von Strafbefehlen (binnen 24-48 Stunden)

Die 14-Tage-Frist läuft unerbittlich. Deshalb prüfe ich Ihren Strafbefehl binnen 24-48 Stunden. Ich analysiere: Welcher Vorwurf wird erhoben? Wie hoch ist die Strafe? Welche Beweise liegen vor? Gibt es formale Fehler? Ist die Strafe angemessen oder zu hoch? Welche Erfolgsaussichten hat ein Einspruch? Diese schnelle Ersteinschätzung gibt Ihnen Klarheit, ob Einspruch sinnvoll ist oder ob Sie den Strafbefehl akzeptieren sollten.

Wenn ein Einspruch sinnvoll ist, lege ich diesen fristgerecht innerhalb der 14 Tage ein. Der Einspruch selbst ist zunächst formlos möglich – wichtig ist, dass er rechtzeitig erfolgt. Ich sorge dafür, dass der Einspruch ordnungsgemäß beim Gericht eingeht und dokumentiere dies sorgfältig. Durch rechtzeitiges Handeln verhindern wir, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird.

Nach Einspruchseinlegung beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Die Akten enthalten alle Ermittlungsergebnisse, Zeugenaussagen, Beweismittel. Diese prüfe ich systematisch auf Schwachstellen: Sind die Beweise ausreichend? Gibt es Widersprüche? Wurden Verfahrensrechte gewahrt? Oft finden sich Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Ich bewerte die Beweislage realistisch: Sind die Vorwürfe beweisbar? Gibt es Zweifel? Welche Erfolgsaussichten hat eine Hauptverhandlung? Basierend darauf berate ich Sie, ob wir den Einspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen sollten. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – keine falschen Hoffnungen.

Oft lässt sich nach Einspruch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft erreichen. Bei geringfügigen Straftaten kann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage oder Erbringung gemeinnütziger Arbeit eingestellt werden (§ 153a StPO). Vorteil: Kein Eintrag ins Führungszeugnis, niedrigere Kosten als bei Hauptverhandlung. Ich verhandle geschickt mit der Staatsanwaltschaft, um solche Lösungen zu erreichen.

Wenn keine Einstellung möglich ist, kommt es zur Hauptverhandlung. Hier vertrete ich Sie persönlich vor dem Amtsgericht Bad Segeberg oder anderen Gerichten in Schleswig-Holstein. Durch meine über 15-jährige Erfahrung kenne ich die Abläufe, Richter und Rechtsprechungstendenzen. Ich bereite die Verhandlung gründlich vor und kämpfe für das bestmögliche Ergebnis: Freispruch, Einstellung oder milde Strafe.

Selbst wenn eine Verurteilung nicht zu vermeiden ist, setze ich alles daran, die Strafe zu minimieren. Durch geschickte Argumentation, Darlegung mildernder Umstände und überzeugende Vertretung vor Gericht lassen sich oft niedrigere Geldstrafen oder günstigere Strafzumessungen erreichen. Auch die Vermeidung eines Eintrags ins Führungszeugnis ist in manchen Fällen möglich.

Der Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen sofort nach Erhalt des Strafbefehls Kontakt mit mir auf. Senden Sie mir den Strafbefehl als Scan oder Foto zu. Ich prüfe ihn binnen 24-48 Stunden und melde mich bei Ihnen. Im Erstgespräch erkläre ich Ihnen die Vorwürfe, die Strafe und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Lösungsentwicklung

Wenn wir uns für Einspruch entscheiden, lege ich diesen fristgerecht ein und beantrage Akteneinsicht. Nach Prüfung der Akten entwickle ich die Verteidigungsstrategie und informiere Sie über alle Optionen: Verhandlung mit Staatsanwaltschaft, Hauptverhandlung oder Einspruchsrücknahme.

Umsetzung

Ich übernehme die gesamte Vertretung – von Einspruch über Verhandlungen bis zur Hauptverhandlung vor Gericht. Sie werden regelmäßig informiert. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Meine Kanzlei

Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009 in Bad Segeberg. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Strafrecht habe ich zahlreiche Mandanten bei Strafbefehlen beraten und erfolgreich verteidigt. Ich kenne die Rechtsprechung des Amtsgerichts Bad Segeberg und weiß, welche Verteidigungsansätze erfolgversprechend sind. Als Einzelkanzlei biete ich schnelle Bearbeitung, direkten Kontakt und engagierte Verteidigung.

Ihre Vorteile

Lokale Expertise ist bei Strafbefehlen wichtig, weil die Gerichte unterschiedlich streng urteilen. Ich kenne die Rechtsprechung in Schleswig-Holstein genau und weiß, welche Argumente überzeugen. Durch langjährige Tätigkeit habe ich gute Kontakte zu Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgebaut, die bei Verhandlungen hilfreich sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin | Strafrecht, Strafverteidigung

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Erfolgsgeschichten

Einstellung eines Verfahrens nach Einspruch

Ein Mandant erhielt einen Strafbefehl wegen eines Bagatelldelikts. Nach Einspruch und Akteneinsicht verhandelte ich mit der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt – kein Eintrag ins Führungszeugnis, deutlich niedrigere Kosten als der ursprüngliche Strafbefehl.

In einem anderen Fall war die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe unverhältnismäßig hoch. Nach Einspruch und Hauptverhandlung konnte ich durch überzeugende Argumentation und Darlegung mildernder Umstände eine deutliche Reduzierung der Strafe erreichen. Der Mandant zahlte weniger als die Hälfte der ursprünglich geforderten Summe.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Sie werden vom Gericht verurteilt, ohne dass Sie angehört wurden.

14 Tage ab Zustellung des Strafbefehls. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt, damit ich den Strafbefehl rechtzeitig prüfen kann.

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn die Beweislage schwach ist, die Strafe zu hoch ist oder Aussicht auf Einstellung besteht. Ich prüfe dies für Sie.

Nach Einspruch wird ein Hauptverhandlungstermin angesetzt. Oft lässt sich vorher eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG. Wenn der Einspruch erfolgreich ist, können zusätzliche Verfahrenskosten anfallen. Im Erstgespräch informiere ich Sie transparent.

Wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Sie sind dann verurteilt – mit allen Folgen (Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, etc.).

Das hängt vom Fall ab. In vielen Fällen kann ich Sie vertreten. Bei schwereren Vorwürfen ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Ja, gerade bei zeitkritischen Strafbefehlen biete ich Beratung per Videokonferenz an.

Über 15 Jahre Erfahrung, schnelle Prüfung binnen 24-48 Stunden, Kenntnis der lokalen Rechtsprechung, gute Verhandlungserfolge.