Vorladung von der Polizei erhalten? Ich berate Sie in Bad Segeberg

Vorladung Polizei Anwalt Bad Segeberg

Erfahrene rechtliche Beratung bei Polizeivorladungen mit über 15 Jahren Praxis im Strafrecht

Sie brauchen einen Anwalt?

Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Viele Beschuldigte sind unsicher, wie sie reagieren sollen. Muss ich zur Polizei gehen? Sollte ich aussagen? Welche Folgen drohen? Als erfahrener Strafverteidiger in Bad Segeberg mit über 15 Jahren Praxis berate ich Sie umfassend zum richtigen Umgang mit Vorladungen. Eine Vorladung bedeutet nicht automatisch, dass Sie schuldig sind – aber Ihr Verhalten in dieser Phase kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.

Wichtig: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und oft ist es ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.

Meine Leistungen bei Vorladungen

Beratung zum Umgang mit Polizeivorladungen

Eine Vorladung ist kein Haftbefehl – Sie müssen nicht zwingend zur Polizei gehen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und sind nicht verpflichtet, zu erscheinen, es sei denn, es handelt sich um eine richterliche Vorladung. Ich berate Sie, welche Strategie in Ihrem Fall die beste ist: Sollten Sie zur Vernehmung gehen oder nicht? Sollten Sie aussagen oder schweigen? Welche Vorwürfe werden erhoben? Welche Beweise gibt es? Gemeinsam entwickeln wir die optimale Vorgehensweise für Ihre Situation.

In manchen Fällen kann eine Aussage sinnvoll sein – etwa wenn Sie sich entlasten können oder Missverständnisse aufklären möchten. In vielen Fällen ist Schweigen jedoch die bessere Strategie, weil jede Aussage später gegen Sie verwendet werden kann. Ich prüfe anhand der Vorwürfe und der bisherigen Ermittlungen, ob eine Aussage in Ihrem Fall hilfreich oder schädlich wäre, und berate Sie entsprechend.

Ihr Schweigrecht ist ein fundamentales Verteidigungsrecht. Die Polizei darf Sie nicht zu einer Aussage zwingen. Ich stelle sicher, dass dieses Recht gewahrt bleibt und Sie nicht unter Druck gesetzt werden. Falls Sie sich für eine Aussage entscheiden, bereite ich diese mit Ihnen gründlich vor, damit Sie keine Fehler machen.

Wenn Sie zur Vernehmung gehen möchten oder müssen, begleite ich Sie als Ihr Verteidiger. Ich bin bei der Vernehmung anwesend, achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden, und kann die Vernehmung jederzeit unterbrechen, wenn problematische Fragen gestellt werden. Diese Begleitung gibt Ihnen Sicherheit und verhindert, dass Sie unüberlegte Aussagen machen.

Nach Ihrer Beauftragung beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsakten enthalten alle Beweismittel, Zeugenaussagen und Dokumente. Ich prüfe diese systematisch und bewerte die Beweislage. Oft zeigt sich dabei, dass die Vorwürfe schwächer sind als zunächst angenommen. Diese Erkenntnisse nutze ich für Ihre Verteidigungsstrategie.

Auf Basis der Aktenlage entwickle ich eine klare Verteidigungsstrategie: Wie stark sind die Beweise? Gibt es Widersprüche oder Fehler im Ermittlungsverfahren? Welche Entlastungsargumente gibt es? Sollten wir auf Einstellung des Verfahrens hinwirken oder uns auf eine Hauptverhandlung vorbereiten? Sie sind jederzeit über den Stand des Verfahrens und die Optionen informiert.

Ich übernehme Ihre Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie – sei es Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder milde Strafe. Durch meine über 15-jährige Erfahrung vor den Gerichten in Schleswig-Holstein weiß ich, welche Argumente überzeugen.

Der Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen sofort nach Erhalt der Vorladung Kontakt mit mir auf. Im Erstgespräch analysiere ich die Vorladung, die Vorwürfe und Ihre Situation. Ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung und erkläre Ihnen Ihre Rechte und Optionen.

Lösungsentwicklung

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie: Gehen wir zur Vernehmung oder nicht? Sagen wir aus oder schweigen wir? Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe die Beweislage gründlich. Sie erfahren, was auf Sie zukommt und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Umsetzung

Ich übernehme die gesamte Verteidigung und halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Wenn Sie zur Vernehmung gehen, begleite ich Sie. Ich führe Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und vertrete Sie vor Gericht. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Meine Kanzlei

Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009 in Bad Segeberg. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Strafrecht habe ich zahlreiche Mandanten bei Polizeivorladungen und Ermittlungsverfahren beraten und verteidigt. Ich kenne die Arbeitsweise der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Schleswig-Holstein genau. Als Einzelkanzlei biete ich persönliche Betreuung, schnelle Reaktion und engagierte Verteidigung. Sie erreichen mich direkt, ohne Warteschleifen.

Ihre Vorteile

Schnelles Handeln nach Erhalt einer Vorladung ist entscheidend. Durch meine langjährige Erfahrung kann ich Ihnen sofort sagen, wie Sie reagieren sollten. Meine Kenntnis der lokalen Ermittlungsbehörden und Gerichte ist ein Vorteil für Ihre Verteidigung. Durch professionelles Auftreten habe ich gute Kontakte aufgebaut, die Ihnen zugutekommen.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin | Strafrecht, Strafverteidigung

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Erfolgsgeschichten

Einstellung eines Verfahrens durch geschicktes Schweigen

Ein Mandant erhielt eine Vorladung wegen eines Vorwurfs, bei dem die Beweislage schwach war. Ich riet ihm, von seinem Schweigrecht Gebrauch zu machen. Nach Akteneinsicht stellte sich heraus, dass keine ausreichenden Beweise vorlagen. Das Verfahren wurde eingestellt – ohne dass der Mandant sich hätte belastet müssen.

In einem anderen Fall entschieden wir gemeinsam, dass eine Aussage sinnvoll war, um Missverständnisse aufzuklären. Ich bereitete die Aussage gründlich vor und begleitete den Mandanten zur Vernehmung. Durch die gezielte Aussage konnten wir die Vorwürfe entkräften – das Verfahren wurde kurz darauf eingestellt.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auf eine Polizeivorladung reagieren?

Als Beschuldigter müssen Sie nicht zur Polizei gehen. Nur bei richterlichen Vorladungen besteht eine Erscheinungspflicht. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie reagieren.

Das hängt vom Einzelfall ab. Oft ist Schweigen die bessere Strategie. Ich berate Sie nach Prüfung der Vorwürfe und der Beweislage.

Bei einfachen Polizeivorladungen passiert zunächst nichts. Die Ermittlungen gehen aber weiter. Bei richterlichen Vorladungen kann Zwangsvorführung drohen.

Nein, als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Recht schütze ich für Sie.

Ja, das ist sehr ratsam. Als Ihr Verteidiger achte ich darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie keine Fehler machen.

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Im Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.

So schnell wie möglich. Kontaktieren Sie mich sofort nach Erhalt der Vorladung, damit wir die richtige Strategie entwickeln können.

Ja, wenn ein persönlicher Termin nicht möglich ist, berate ich Sie gerne per Videokonferenz.

Über 15 Jahre Erfahrung, Kenntnis der lokalen Ermittlungsbehörden, schnelle Reaktion und persönliche Betreuung ohne Warteschleifen.