Professionelle Prüfung und Einspruchsvertretung mit über 15 Jahren Erfahrung vor den Gerichten in Schleswig-Holstein
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und fragen sich, ob ein Einspruch sinnvoll ist? Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage – schnelles Handeln ist gefragt. Als erfahrener Anwalt mit über 15 Jahren Praxis im Bußgeldrecht prüfe ich Ihren Bescheid binnen 24-48 Stunden auf formale und inhaltliche Fehler und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Häufig finden sich Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch: fehlerhafte Messungen, unvollständige Angaben, Zustellungsmängel oder unzureichende Begründungen. Mit meiner Kenntnis der Gerichte in Schleswig-Holstein und insbesondere des Amtsgerichts Bad Segeberg weiß ich genau, welche Argumente überzeugen.
In einem erfolgreichen Fall konnte ich das Gericht davon überzeugen, dass die Geschwindigkeitsmessung zugunsten des Betroffenen gerundet worden war – das Verfahren wurde eingestellt.
Meine Arbeitsweise: schnell, direkt und ehrlich. Sie erreichen mich persönlich, ohne Warteschleifen.
Zeit ist bei Bußgeldbescheiden entscheidend – die Einspruchsfrist von 14 Tagen läuft unerbittlich. Deshalb prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid binnen 24-48 Stunden auf alle rechtlichen Schwachstellen. Ich analysiere systematisch: Ist der Bescheid formal korrekt? Wurde er ordnungsgemäß zugestellt? Ist der Tatvorwurf präzise formuliert? Sind alle erforderlichen Angaben enthalten? Gibt es Widersprüche oder Unklarheiten? Diese schnelle Ersteinschätzung gibt Ihnen Klarheit, ob ein Einspruch Erfolgsaussichten hat oder ob Sie den Bescheid besser akzeptieren sollten. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, schnell die entscheidenden Punkte zu erkennen.
Wenn ein Einspruch sinnvoll ist, lege ich diesen fristgerecht innerhalb der 14-Tage-Frist ein. Die Einlegung selbst ist zunächst formlos möglich – wichtig ist, dass sie rechtzeitig erfolgt. Ich sorge dafür, dass der Einspruch ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde eingeht und dokumentiere dies sorgfältig. Anschließend begründe ich den Einspruch ausführlich – entweder sofort oder nach erfolgter Akteneinsicht, je nach Strategie. Durch rechtzeitiges Handeln und korrekte Formalia verhindere ich, dass der Bescheid rechtskräftig wird, bevor wir ihn überprüfen konnten.
Nach Einspruchseinlegung beantrage ich Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde. Die Akten enthalten alle relevanten Unterlagen: Messfotos, Messprotokolle, Eichscheine der Messgeräte, Bedienungsanleitungen, Zeugenaussagen. Diese Unterlagen gebe ich sorgfältig durch. Oft finden sich hier die entscheidenden Hinweise für eine erfolgreiche Verteidigung: fehlende Eichscheine, unvollständige Messprotokolle, Bedienfehler, ungünstige Messbedingungen (Kurven, Steigungen, mehrere Fahrzeuge), fehlerhafte Zuordnung des Fahrzeugs oder Widersprüche in den Aussagen. Diese Schwachstellen nutze ich gezielt für Ihre Verteidigung.
Jede Messmethode – ob Laser, Radar oder Videomessung – hat ihre spezifischen Fehlerquellen. Ich prüfe die Messung technisch und rechtlich: Wurde das Gerät ordnungsgemäß geeicht? War der Messbeamte qualifiziert und geschult? Wurden die Messbedingungen korrekt dokumentiert? Gab es Störfaktoren wie mehrere Fahrzeuge, Kurven, Steigungen oder schlechte Sichtverhältnisse? Wurde das richtige Fahrzeug eindeutig identifiziert? Bei komplexen technischen Fragen arbeite ich mit Gutachtern zusammen. Durch meine 15-jährige Erfahrung kenne ich die typischen Fehlerquellen bei Messungen und weiß, wo ich ansetzen muss.
Bußgeldbescheide müssen höchsten rechtlichen Anforderungen genügen. Formale Fehler können sein: fehlerhafte Zustellung, unvollständige Angaben zu Tatort, Tatzeit oder Tatvorwurf, fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, versäumte Fristen der Behörde, falsche Zuständigkeit. Materielle Fehler betreffen den Tatvorwurf selbst: War die Messung korrekt? Ist die Geschwindigkeit richtig ermittelt? Kann der Fahrer eindeutig identifiziert werden? Liegt überhaupt eine Ordnungswidrigkeit vor? Ich identifiziere systematisch alle möglichen Schwachstellen und nutze diese für einen fundierten Einspruch. Oft führen bereits einzelne Fehler zur Einstellung des Verfahrens.
Wenn die Bußgeldbehörde am Bußgeldbescheid festhält, kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Segeberg. Hier vertrete ich Sie persönlich. Durch meine über 15-jährige Erfahrung vor diesem Gericht kenne ich die Richter, die Abläufe und die Rechtsprechungstendenzen. Ich bereite die Verhandlung gründlich vor, stelle die relevanten Beweisanträge, befrage Zeugen kritisch und trage Ihre Verteidigung überzeugend vor. Mein professionelles Auftreten und meine sachliche Argumentation haben mir gute Kontakte zum Gericht eingebracht – das ist ein Vorteil, von dem Sie profitieren. Mein Ziel: Freispruch, Einstellung oder zumindest Reduzierung des Bußgelds und Vermeidung des Fahrverbots.
Sie nehmen sofort nach Erhalt des Bußgeldbescheids Kontakt mit mir auf – per Telefon oder per E-Mail. Senden Sie mir den Bescheid am besten als Scan oder Foto zu. Ich prüfe den Bescheid binnen 24-48 Stunden und melde mich bei Ihnen. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen die Schwachstellen des Bescheids und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Wir besprechen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob Sie den Bescheid besser akzeptieren sollten.
Wenn wir uns für einen Einspruch entscheiden, lege ich diesen fristgerecht ein und beantrage Akteneinsicht. Nach Erhalt der Akten analysiere ich diese gründlich und entwickle die Verteidigungsstrategie: Welche Fehler können wir geltend machen? Welche Beweisanträge sind zu stellen? Welche Zeugen sollten gehört werden? Ich halte Sie auf dem Laufenden und erkläre Ihnen alle Schritte. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht und welche Optionen Sie haben.
Ich übernehme die gesamte Vertretung – von der Einspruchseinlegung über die Akteneinsicht bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Segeberg. Sie müssen sich um nichts kümmern. Ich führe die Korrespondenz mit der Bußgeldbehörde, bereite die Verteidigung vor und vertrete Sie persönlich vor Gericht. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie – sei es die Einstellung des Verfahrens, die Reduzierung des Bußgelds oder die Vermeidung des Fahrverbots.
Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009 und ist in Bad Segeberg ansässig. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Bußgeldrecht und zahlreichen Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht Bad Segeberg verfüge ich über fundierte Kenntnisse der lokalen Rechtsprechung. Ich weiß, welche Argumente hier überzeugen und wie die Verfahren typischerweise ablaufen.
Als Einzelkanzlei biete ich Ihnen persönliche „Boutique-Beratung“ – schnelle Bearbeitung, direkten Kontakt zu mir und engagierte Vertretung Ihrer Interessen. Sie erreichen mich persönlich, ohne Warteschleifen. Bei Bußgeldbescheiden ist Schnelligkeit entscheidend – und genau das garantiere ich Ihnen. Durch mein professionelles Auftreten und meine fundierte Arbeitsweise habe ich gute Kontakte zum Gericht aufgebaut, die Ihnen direkt zugutekommen.
Die Anreise zur Kanzlei ist unkompliziert – Bad Segeberg liegt verkehrsgünstig an der A21 und ist aus Hamburg, Lübeck, Kiel und Neumünster gut erreichbar. Bei zeitkritischen Bußgeldbescheiden ist auch eine Beratung per Videokonferenz möglich, sodass wir sofort handeln können, selbst wenn Sie weiter entfernt wohnen.
Warum ist lokale Expertise bei Einsprüchen so wichtig? Weil jedes Gericht seine eigenen Schwerpunkte in der Rechtsprechung hat. Das Amtsgericht Bad Segeberg legt auf bestimmte formale Anforderungen besonderen Wert, hat bestimmte Tendenzen bei der Bewertung von Messmethoden und reagiert auf bestimmte Argumentationsmuster. Dieses Insider-Wissen aus 15 Jahren Praxis ist Ihr Vorteil.
Auch die Kenntnis der lokalen Verhältnisse spielt eine Rolle: Wo sind die typischen Messstellen in der Region? Welche Behörden sind zuständig? Wie sind die Abläufe bei Akteneinsicht und Verfahrensführung? Diese regionalen Besonderheiten fließen in meine Arbeit ein und erhöhen Ihre Erfolgschancen. Durch meine langjährige Tätigkeit und mein professionelles Auftreten habe ich gute Kontakte aufgebaut, die sich in effizienteren Verfahren und oft besseren Ergebnissen niederschlagen.
Rechtsanwältin | Bußgeldrecht, Verkehrsrecht
Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.
Ein Mandant hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingelegt. Nach Akteneinsicht stellte ich fest, dass bei der Messung Unregelmäßigkeiten vorlagen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Segeberg konnte ich das Gericht davon überzeugen, dass die Geschwindigkeitsmessung zugunsten des Betroffenen gerundet worden war und somit nicht rechtskonform durchgeführt wurde. Das Verfahren wurde eingestellt – der Mandant musste weder Bußgeld zahlen noch Punkte oder ein Fahrverbot hinnehmen.
Eine Mandantin hatte einen Bußgeldbescheid über mehrere hundert Euro erhalten. Nach Prüfung des Bescheids und der Akten fand ich zwar keine gravierenden Fehler, aber Ansatzpunkte für eine Verhandlung. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte ich durch geschickte Argumentation erreichen, dass das Bußgeld deutlich reduziert wurde und das ursprünglich drohende Fahrverbot nicht verhängt wurde. Die Mandantin war mit diesem Kompromiss sehr zufrieden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn formale oder technische Fehler vorliegen, die Messung anzweifelbar ist oder Ihnen ein Fahrverbot droht, das schwerwiegende Folgen hätte. Ich prüfe Ihren Bescheid binnen 24-48 Stunden und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Kontaktieren Sie mich am besten sofort nach Erhalt, damit ich den Bescheid rechtzeitig prüfen und den Einspruch fristgerecht einlegen kann.
Nach Einspruchseinlegung beantrage ich Akteneinsicht, prüfe die Unterlagen und entwickle die Verteidigungsstrategie. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Behörde stellt das Verfahren ein (wenn sie Fehler erkennt), sie macht ein Vergleichsangebot oder es kommt zur Hauptverhandlung vor Gericht.
Nicht zwingend. In vielen Fällen kann ich Sie auch ohne Ihre Anwesenheit vertreten. Das besprechen wir im Vorfeld – ich erkläre Ihnen, wann Ihre Anwesenheit sinnvoll oder erforderlich ist.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Gegenstandswert (Höhe des Bußgelds) ab. In einem Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Dann müssen Sie das Bußgeld zahlen sowie ggf. Punkte und Fahrverbot hinnehmen. Zusätzlich können Verfahrenskosten entstehen. Deshalb gebe ich Ihnen vorab eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Ja, Sie können den Einspruch jederzeit zurücknehmen, solange das Verfahren noch läuft. Das kann sinnvoll sein, wenn sich nach Akteneinsicht herausstellt, dass die Erfolgsaussichten gering sind.
Ja, senden Sie mir den Bußgeldbescheid einfach als Scan oder Foto per E-Mail zu. Ich prüfe ihn binnen 24-48 Stunden und melde mich bei Ihnen mit einer Ersteinschätzung.
Ja, gerade bei zeitkritischen Bußgeldbescheiden biete ich Beratung per Videokonferenz an, damit wir sofort handeln können, auch wenn Sie weiter entfernt wohnen.
Kanzlei von Schoen
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email ra@kanzlei-vonschoen.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
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