Strafverfahren in Schleswig-Holstein? Ich verteidige Ihre Rechte

Strafrecht Anwalt Schleswig-Holstein

Erfahrene Strafverteidigung in allen Bereichen mit über 15 Jahren Praxis vor den Gerichten

Sie brauchen einen Anwalt?

Sie sind in ein Strafverfahren in Schleswig-Holstein verwickelt? Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung – als erfahrener Strafverteidiger mit über 15 Jahren Praxis verteidige ich Ihre Rechte vor den Gerichten in ganz Schleswig-Holstein.

Die Folgen eines Strafverfahrens können gravierend sein: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen. Schnelles und kompetentes Handeln ist entscheidend. Ich verteidige Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Durch digitale Beratungsmöglichkeiten können Sie meine Dienste auch aus Hamburg, Kiel, Lübeck oder anderen Teilen Schleswig-Holsteins in Anspruch nehmen.

Meine Leistungen im Strafrecht

Verteidigung in Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die erste und oft entscheidende Phase. Hier werden die Weichen gestellt. Ich verteidige Sie bereits in dieser frühen Phase, sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und entwickle eine fundierte Verteidigungsstrategie.

Nach einer Vorladung sind viele unsicher: Muss ich zur Polizei? Sollte ich aussagen? Ich berate Sie umfassend und schütze Ihr Schweigrecht. Oft ist es ratsam, zunächst keine Aussage zu machen.

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Sie haben 14 Tage Zeit für Einspruch. Ich prüfe Ihren Strafbefehl binnen 24-48 Stunden und berate Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, vertrete ich Sie persönlich vor den Gerichten in Schleswig-Holstein. Ich bereite die Verhandlung gründlich vor und kämpfe für das bestmögliche Ergebnis: Freispruch, Einstellung oder milde Strafe.

Nicht nur Beschuldigte, auch Opfer benötigen rechtliche Unterstützung. Als Nebenkläger-Vertreter begleite ich Sie durch das Verfahren, sorge für Ihre Rechte und unterstütze Sie bei Schadensersatzansprüchen.

Ich vertrete Sie vor allen Gerichten in Schleswig-Holstein: Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Bad Segeberg und anderen Standorten. Durch über 15 Jahre Erfahrung kenne ich die Arbeitsweise der Gerichte.

Der Beratungsprozess

Erstberatung

Sie nehmen sofort nach Erhalt einer Vorladung oder Nachricht von Polizei/Staatsanwaltschaft Kontakt auf. Ich höre mir Ihre Situation an und gebe eine ehrliche Einschätzung – telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich.

Lösungsentwicklung

Ich entwickle eine Verteidigungsstrategie, beantrage Akteneinsicht und prüfe die Beweislage. Sie erfahren, welche Schritte wir unternehmen und welche Optionen Sie haben.

Umsetzung

Ich übernehme die komplette Verteidigung und halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Mein Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei von Schoen besteht seit 2009. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Strafrecht habe ich zahlreiche Mandanten in ganz Schleswig-Holstein erfolgreich verteidigt. Ich biete flexible Beratungsformen und persönliche Vertretung vor Gericht.

Ihre Vorteile

Landesweite Vertretung in Schleswig-Holstein, über 15 Jahre Erfahrung, flexible Beratungsformen (persönlich, telefonisch, digital), schnelle Reaktion, gute Kontakte zu Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin | Strafrecht, Strafverteidigung

Kontakt

Wir wissen, dass Rechtsangelegenheiten überwältigend und komplex sein können. Deshalb sind wir für Sie da – um Ihnen mit Klarheit, Vertrauen und Mitgefühl zur Seite zu stehen.

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Erfolgsgeschichten

Freispruch nach Vorwurf der sexuellen Belästigung

Durch Herausarbeitung widersprüchlicher Zeugenaussagen und fundierte Verteidigung erreichte ich einen Freispruch für meinen Mandanten.

In einem anderen Fall gelang es mir durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft, eine Einstellung nach § 153a StPO zu erreichen. Kein Eintrag ins Führungszeugnis, deutlich niedrigere Kosten.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Ja, ich vertrete Mandanten in ganz Schleswig-Holstein. Durch Videokonferenz ist eine flexible Zusammenarbeit möglich.

Je nach Tat: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen. Die Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Oft ist es ratsam, vom Schweigrecht Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie aussagen.

Das ist sehr unterschiedlich – von wenigen Monaten bis zu Jahren. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Im Erstgespräch informiere ich Sie transparent.

Vieles können wir digital klären. Zur Hauptverhandlung vertrete ich Sie vor Ort.

Per Telefon unter +49 (0)4551 – 8903100 oder per E-Mail unter ra@kanzlei-vonschoen.com.

Über 15 Jahre Erfahrung in Schleswig-Holstein, landesweite Vertretung, flexible Beratung, entschlossene Verteidigung.